Die Verankerung der Zeitbestimmung im deutschen Grundgesetz

Die Zeit, unser wertvollstes Gut, ist eng mit der Organisation unserer Gesellschaft verbunden.

In Deutschland, wie auch in vielen anderen Ländern, gibt es eine besondere Bedeutung der Zeitbestimmung, die im Grundgesetz verankert ist. Dieser Artikel befasst sich mit der Rolle und dem Einfluss der Zeit im deutschen Grundgesetz.

Die Präambel des Grundgesetzes: Die Zeit als Grundlage

In Deutschland ist die Zuständigkeit für die Zeitbestimmung in unserem Grundgesetz verankert, das am 08.05.1949 vom Parlamentarischen Rat zunächst als „provisorische Verfassung“ beschlossen und von den Alliierten genehmigt worden ist.

Als Verfassung und Basis der parlamentarischen Demokratie enthält das Grundgesetz eine Präambel, die Grundrechte und einen organisatorischen Teil. Darin sind alle wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt, die im Rang über allen anderen Rechtsnormen stehen. Die Gesetzgebung über die Zeitbestimmung ist in Artikel 73 Abs. 1 Nr. 4 ausdrücklich und ausschließlich dem Bund zugewiesen worden

Darüber hinaus wurde seit 1992 die europäische Norm EN 28601 übernommen, die das Datumsformat bzw. die gültige Darstellung der Zeitrechnung festgelegt hat. Darin wird nicht mehr auf eine Datierung nach christlicher Tradition bezüglich vor oder nach Christus eingegangen, sondern die Jahre vor „Null“ mit negativen Vorzeichen versehen.

Ferner enthalten der aktuelle internationale Standard der ISO 8601 Empfehlungen über nummerische Formate von Datum und Uhrzeit sowie die Norm DIN-Norm 5008 Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung.

Auch die Regelung der um eine Stunde verschobenen europäischen Sommerzeiten (WESZ, MESZ und OESZ) wurde von der Europäischen Union geregelt, und zwar in der Richtlinie 2000/84/EG und den ergänzenden Mitteilungen 2001/C 35/07 und 2006/C 61/02.

Umgangssprachlich wird die Normalzeit als Winterzeit bezeichnet. Als Sommerzeit wird die im Sommerhalbjahr oder auch darüber hinaus gegenüber der Normalzeit meist um 1 Stunde vorgestellte Uhrzeit bezeichnet. Sie wird nur in den Ländern der gemäßigten Zonen angewendet. Anfang April 2014 fasste die Regierungspartei CDU den Beschluss, sich innerhalb der EU für die Abschaffung der Sommerzeit einzusetzen.

Fazit

Das Grundgesetz betont die fundamentale Rolle der Zeit in unserer Gesellschaft. Von der Präambel bis zu spezifischen Artikeln wird die Bedeutung der Zeit für unsere Grundrechte und Freiheiten hervorgehoben.

Zeit ist mehr als nur Uhrzeit; sie ist ein entscheidender Faktor, der unsere Gesellschaft prägt und voranbringt.

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